Steuerrückerstattung von Kinderbetreuungskosten 2023 in Deutschland absetzen

Als Elternteil weißt Du wahrscheinlich, wie anstrengend die Betreuung eines Kindes sein kann. Schlaflose Nächte und Muskelkater sind an der Tagesordnung. Hinzu kommen finanzielle Erwägungen, die dazu führen, dass die Kinderbetreuung auch sehr teuer sein kann. Glücklicherweise bietet das deutsche Steuersystem die Möglichkeit, bestimmte Steuerabzüge im Zusammenhang mit der Erziehung eines Kindes in Anspruch zu nehmen. Kann der Kindergartenbeitrag in der Steuererklärung angegeben werden? Oder vielleicht das Kinderbetreuungsgeld? Erfahre die wichtigsten Informationen und prüfe, wie Du die Kinderbetreuungskosten in Deutschland steuerlich geltend machen kannst.

Kinderbetreuungskosten absetzen sind in Deutschland absetzbar

Im Jahr 2012 gab es eine Gesetzesänderung, die sich für Eltern, die Kinder in Deutschland aufziehen, als hilfreich erwies. Der Gesetzgeber hat die Absetzbarkeit von Kosten für die Kinderbetreuung vereinfacht. Was bedeutet das für die Praxis?

Als Elternteil kannst Du ⅔ der Kinderbetreuungskosten in Deutschland als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Natürlich gibt es eine Grenze – die Steuererstattung für Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung kann maximal 4000 € pro Jahr betragen.

Erstattung der Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung – Rechtliche Bedingungen

Die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuung ist jedoch nicht für alle Eltern möglich. Die Voraussetzungen, wer den Abzug in Anspruch nehmen kann, sind gesetzlich geregelt (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz). Folglich ist der Abzug möglich, wenn:

  •     das Kind Dein Kind ist oder ein Stiefkind; die Kosten für die Betreuung eines Stief- oder Enkelkindes sind nicht absetzbar,
  •     das Kind muss zu Deinem Haushalt gehören, d. h. ständig dort leben und in Deiner Obhut sein; wenn Du getrennt lebst oder geschieden bist, ist es wichtig, wo das Kind gemeldet ist,
  •     das Kind darf nicht älter als 14 Jahre sein

Ist das Kind behindert, spielt die Altersgrenze keine Rolle – vorausgesetzt, die Behinderung trat vor dem 25. Lebensjahr auf.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden, kannst Du eine Steuererstattung für die Kosten der Kinderbetreuung in Deutschland beantragen. Wenn Du jedoch nicht auf eine Überzahlung für die laufenden Ausgaben warten willst, kannst Du beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen. In diesem Fall sollte der Arbeitgeber Steuern von Deinem Gehalt abziehen, sodass die monatliche Nettozahlung höher ausfällt.

Welche Kosten der Kinderbetreuung kann ich absetzen?

Die Absetzbarkeit von Kosten für die Kinderbetreuung ist möglich für Ausgaben im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung:

  •     mit der Unterbringung eines Kindes in einem Kindergarten, einer Kinderkrippe oder einem Hort,
  •     mit einem Internat,
  •     mit der Beschäftigung einer Pflegekraft,
  •     mit Kinderbetreuung in Deinem eigenen Haus durch eine Haushaltshilfe oder ein Au-pair,
  •     mit Leistungen für Betreuer (Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung).

 

Wichtig ist: Wenn das Au-pair Dich sowohl bei der Haushaltsführung als auch bei der Betreuung der Kinder unterstützt, müssen die anfallenden Kosten hälftig geteilt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass nur die Hälfte der unmittelbar mit der Kinderbetreuung zusammenhängenden Ausgaben abzugsfähig ist.

Welche Kosten der Kinderbetreuung kann ich absetzen?

Aus Sicht des Finanzamtes sind nicht alle Tätigkeiten mit der Kinderbetreuung verbunden, so dass sie nicht als Sonderausgaben behandelt und von der Steuer abgesetzt werden können. Was kannst Du in Deutschland als Kosten der Kinderbetreuung in Deiner Steuererklärung angeben? (Kosten der Kinderbetreuung) Dazu gehören Ausgaben für:

  •     Nachhilfeunterricht,
  •     Schulgeld,
  •     Sport- und Freizeitaktivitäten,
  •     Musikunterricht,
  •     Schulausflüge,
  •     Lager.

Aber wichtig: Du kannst das Schulgeld in einen anderen Anhang aufnehmen. Du kannst 30 % des Schulgelds als Sonderausgaben absetzen.

Nachweis der Kinderbetreuungskosten – was musst Du dem Amt vorlegen?

Wie bekommst Du eine Steuererstattung für die Kosten der Kinderbetreuung in Deutschland? Die Grundlage hierfür ist die Abgabe einer Steuererklärung. Neben der Steuererklärung verlangt das Finanzamt oft noch weitere Formulare, um nachzuweisen, dass Du diese Ausgaben getätigt hast. Wenn Du einen Steuerabzug geltend machst, bewahre dies bitte vorsorglich auf:

  •     Rechnungen eines Dienstleisters, z. B. eines Kindergartens,
  •     Kontoauszüge (Nachweis der Einzahlungen auf die Konten der Dienstleistungserbringer),
  •     einen Arbeitsvertrag, wenn Du der Arbeitgeber der Person bist/warst, die Deine Kinder in einem Minijob oder sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis betreut.

Kinderbetreuung in Deutschland durch Angehörige – wie sieht das steuerlich aus?

Du kannst Deine Familie beauftragen, Dein Kind zu betreuen. Wenn die Pflege bezahlt wird, kannst Du die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen – genau wie andere Pflegepersonen, nämlich ⅔ des Gesamtbetrags. Da es jedoch sehr wichtig ist, Beweise zu haben, empfiehlt es sich, mit Deinem Verwandten eine Vereinbarung über die Betreuung Deines Kindes zu treffen. Es ist auch notwendig, das Geld auf ein Konto zu überweisen. Ist die Betreuung kostenlos? Du kannst die Reisekosten weiterhin absetzen.

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