Die Kombination einer polnischen Geschäftstätigkeit mit Arbeit in Deutschland erfordert eine Ordnung von Steuern und ZUS, um Überzahlungen zu vermeiden. Dank dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung kannst du die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt nutzen – Einkünfte aus der Arbeit in Deutschland werden nicht in Polen besteuert, beeinflussen aber den Steuersatz der Einkünfte aus deiner Firma. Entscheidend ist auch die Erlangung der A1-Bescheinigung, die die Unterstellung unter die polnische ZUS bestätigt und dich vor der Zahlung von Beiträgen in zwei Ländern schützt. In Deutschland führt dein Arbeitgeber die Lohnsteuer ab, die du nicht vermeiden kannst, aber du kannst ihre Höhe verringern, indem du die Steuerklasse und verfügbare Ermäßigungen überwachst. Durch bewusste Planung dieser Schritte ermöglichen dir die Geschäftstätigkeit in Polen und Arbeit in Deutschland, deine Einkünfte zu steigern, ohne Befürchtungen vor Chaos in den Abrechnungen.
Polnische Geschäftstätigkeit und Arbeit in Deutschland – wie zahlst du nicht zweimal dieselben Steuern?
Viele Personen entscheiden sich für die Kombination einer polnischen Geschäftstätigkeit mit Arbeit in Deutschland, weil das eine reale Chance auf bessere Verdienste und berufliche Entwicklung ist. Das Problem taucht auf, wenn man Steuern abrechnen muss und die Angst vor Doppelbesteuerung entsteht. Keine Sorge, es gibt klare Regeln, die dich vor der zweifachen Steuerzahlung für dieselben Einkünfte schützen, wenn du das Thema richtig angehst. Polen und Deutschland haben ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet, dank dem Einkünfte aus der Arbeit in Deutschland von der Besteuerung in Polen befreit werden können, aber den Steuersatz deiner polnischen Geschäftstätigkeit beeinflussen.
In der Praxis bedeutet das, dass deine Einkünfte aus der Geschäftstätigkeit in Polen nach einem Satz besteuert werden, der unter Berücksichtigung der Verdienste in Deutschland berechnet wird, aber die Steuer von der Angestelltenarbeit zahlst du nur in Deutschland. Aufgrund des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Polen und Deutschland wird die sogenannte Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt angewendet. Das bedeutet, dass Einkünfte aus Angestelltenarbeit in Deutschland nicht der Besteuerung in Polen unterliegen, aber bei der Berechnung des Steuersatzes für polnische Einkünfte berücksichtigt werden.
Gerade deshalb erfordern Arbeit in Deutschland und Geschäftstätigkeit in Polen ZUS und Steuern einen strategischen Plan – wenn du die Dokumente gut ordnest und die richtige Abrechnungsweise wählst, vermeidest du Stress und gewinnst die Gewissheit, dass deine Finanzen unter Kontrolle sind.
Kannst du in Deutschland arbeiten und eine Firma in Polen führen? Prüfe das, bevor du ins Ausland gehst
Es ist kein Geheimnis, dass sich viele Personen fragen, ob es möglich ist, gleichzeitig eine Firma in Polen zu führen und Arbeit in Deutschland aufzunehmen. Die gute Nachricht ist, dass das völlig legal ist, aber von dir verlangt, die Formalitäten zu ordnen, um unnötige Probleme mit Behörden in beiden Ländern zu vermeiden. Entscheidend ist, daran zu denken, dass du Einkünfte aus der Geschäftstätigkeit in Polen in unserem Land versteuerst, und Einkünfte aus der Arbeit in Deutschland in Deutschland abrechnest. Es ist jedoch wissenswert, dass beide Elemente Einfluss auf deine Steuerschwelle und den Steuersatz in Polen haben.
Wichtig ist auch das Verständnis, dass sich Geschäftstätigkeit in Polen und Arbeit in Deutschland im Bereich der Sozialversicherungen nicht ausschließen. Um die Zahlung von Beiträgen in zwei Ländern zu vermeiden, musst du eine A1-Bescheinigung besitzen, die bestätigt, dass du dem polnischen Sozialversicherungssystem während der Arbeit in Deutschland unterliegst. Das A1-Dokument ist besonders wichtig, wenn du zeitweise grenzüberschreitende Arbeit planst und die Kontinuität der Versicherung bei der ZUS bewahren möchtest. Denke daran, dass die Einreichung eines A1-Antrags bei der ZUS sowie die Informierung des Arbeitgebers in Deutschland über den Besitz dieses Dokuments dir erlaubt, die Situation zu vermeiden, in der du doppelt Renten- und Krankenversicherungsbeiträge zahlst, was direkt deine Finanzen beeinflusst.
A1, ZUS und deutsche Lohnsteuer – was musst du regeln, um nicht zu überzahlen?
Manchmal kann es scheinen, dass polnische Geschäftstätigkeit und Arbeit in Deutschland eine zu komplizierte Verbindung ist, um damit zurechtzukommen, aber vieles hängt von der richtigen Vorbereitung der Dokumente und der Kenntnis der Verfahren ab. Wenn du eine Firma in Polen hast, musst du ZUS für diese Tätigkeit zahlen – und hier erscheint die Schlüsselrolle der A1-Bescheinigung. Dank ihr bestätigst du, dass du dem polnischen Sozialversicherungssystem unterliegst, auch wenn du Angestelltenarbeit in Deutschland aufnimmst, was dich von der Pflicht befreit, Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland zu zahlen.
Unabhängig vom Besitz der A1-Bescheinigung führt der deutsche Arbeitgeber für dich die Lohnsteuer ab. Du kannst das nicht vermeiden, aber du kannst dich entsprechend auf die Jahresabrechnungen vorbereiten. Wenn dich Arbeit in Deutschland und Geschäftstätigkeit in Polen ZUS interessiert, denke daran, dass du Einkünfte in Polen abrechnen musst, unter Anwendung der Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Einkünfte aus Deutschland können von der Besteuerung in Polen befreit werden, werden aber bei der Berechnung des Steuersatzes für Einkünfte aus deiner Tätigkeit berücksichtigt. Ein solcher Ansatz erlaubt dir, Ordnung in den Abrechnungen zu bewahren und unnötige Nerven zu vermeiden, und gewährleistet auch, dass du nicht mehr Steuern zahlst, als nötig ist.
Geschäftstätigkeit in Polen, Arbeit in Deutschland – wie wählst du die beste Abrechnungsweise?
Für viele Personen, die eine Firma in Polen führen und in Deutschland arbeiten, ist die größte Herausforderung die Wahl der entsprechenden Steuer- und Versicherungsabrechnungsweise. Es gibt kein einheitliches Ideal für alle, aber es gibt bewährte Schritte, die dir diese Aufgabe erleichtern können. Vor allem musst du wissen, dass im Fall von Geschäftstätigkeit in Polen und Arbeit in Deutschland die Anwendung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung erforderlich ist, damit du nicht zweimal Steuern für dieselben Einkünfte zahlen musst.
Im Fall der Geschäftstätigkeit in Polen musst du ZUS-Beiträge zahlen, aber du kannst die Starthilfe oder den Kleinen ZUS Plus nutzen, was die Senkung der Beitragshöhe ermöglicht. Wenn du in Deutschland angestellt bist, wirst du die Lohnsteuer nicht vermeiden, aber du kannst deine Steuerklasse und verfügbare Ermäßigungen überwachen, die dir erlauben, die monatlichen Vorauszahlungen zu senken. Das Bewusstsein, wie polnische Geschäftstätigkeit und Arbeit in Deutschland funktionieren, wird dir erlauben, die besten Steuerentscheidungen zu treffen und Chaos in den Finanzen zu vermeiden.
5 Schritte, die dir erlauben, eine Firma in Polen mit Arbeit in Deutschland ohne Steuerchaos zu verbinden
Bevor du dich für ein solches Arbeitsmodell entscheidest, ist es gut, konkrete Schritte zu kennen, die dir helfen, Stress und Chaos in den Abrechnungen zu vermeiden. Erstens beginne mit der Gründung einer Geschäftstätigkeit in Polen über CEIDG und wähle die entsprechende Form der Besteuerung sowie der Beitragszahlung bei der ZUS.
Dann reiche einen Antrag auf Ausstellung des A1-Dokuments ein, das dir erlaubt, die Unterstellung unter das polnische Sozialversicherungssystem während der Arbeit in Deutschland zu bewahren. Der dritte Schritt ist die Aufnahme der Arbeit in Deutschland und die Erfüllung der Formalitäten im Zusammenhang mit der Registrierung im Steuersystem sowie der Krankenversicherung beim deutschen Arbeitgeber.
Wenn du bereits die grundlegenden Formalitäten geordnet hast, denke daran, jedes Jahr die PIT-Erklärung in Polen unter Anwendung der Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung einzureichen, und in Deutschland die Steuererklärung zu liefern oder die Bestätigung der Lohnsteuerabführung durch den Arbeitgeber. Zum Schluss kontrolliere die Termine und bewahre alle Dokumente auf, die deine Einkünfte, Steuern und Beiträge bestätigen, um die Korrektheit der Abrechnungen im Fall einer Kontrolle beweisen zu können.
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Maciej Wawrzyniak ist ein erfahrener Unternehmer, dessen Unternehmen jedes Jahr mehr als 40.000 Steuererklärungen erstellt. Als Mitbegründer von Taxando bringt er seine Erfahrungen und Kenntnisse in den Bereichen Finanzen, Marketing und Steuern in das Projekt ein.
Privat liebt Maciej sportliche Herausforderungen, spielt Gitarre und schwimmt gerne im See. Außerdem ist er stolzer Vater von drei Söhnen.