Alle deutschen Steuerzahler mussten bisher zusätzlich zu ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung einen so genannten Solidaritätszuschlag entrichten. Was ist das, gibt es ihn in Deutschland noch und wie lässt er sich einfach berechnen? Diese Fragen beantworten wir in unserem heutigen Artikel.
Solidaritätszuschlag – was ist das?
Der Solidaritätszuschlag (abgekürzt Soli) ist eine Steuer, die auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer von in Deutschland tätigen Personen erhoben wird. Er wurde eingeführt, um die Lebensverhältnisse in Ost und West anzugleichen und entsprechende Maßnahmen zu finanzieren. Seit 1991 werden jedem Erwerbstätigen in Deutschland jeden Monat 5,5 Prozent Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen (ab 2020). Ab 2021 wird der Solidaritätszuschlag jedoch für fast 90 Prozent der deutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler komplett abgeschafft.
Im Jahr 2017 gab es ein wichtiges Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in Bezug auf den Solidaritätszuschlag (Soli). Das Gericht entschied, dass der Solidaritätszuschlag in seiner bisherigen Form mit dem Grundgesetz vereinbar ist, stellte jedoch fest, dass eine weitere Erhebung in der Zukunft verfassungsrechtlich fragwürdig sein könnte. Damals wurde beschlossen, dass untere und mittlere Einkommensbezieher von der Pflicht zur Zahlung des Solidaritätsbeitrags befreit werden sollen.
Solidaritätszuschlag – was ist das?
Der Solidaritätszuschlag (abgekürzt Soli) ist eine Steuer, die auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer von in Deutschland tätigen Personen erhoben wird. Er wurde eingeführt, um die Lebensverhältnisse in Ost und West anzugleichen und entsprechende Maßnahmen zu finanzieren. Seit 1991 werden jedem Erwerbstätigen in Deutschland jeden Monat 5,5 Prozent Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen (ab 2020). Ab 2021 wird der Solidaritätszuschlag jedoch für fast 90 Prozent der deutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler komplett abgeschafft. Dies geschah im Jahr 2017 nach der Bundestagswahl. Damals wurde beschlossen, dass untere und mittlere Einkommensbezieher von der Pflicht zur Zahlung des Solidaritätsbeitrags befreit werden sollen.
Solidaritätszuschlag – wer muss zahlen?
Ab 2021 muss der Solidaritätszuschlag von jedem Steuerpflichtigen gezahlt werden, der die festgelegte Freigrenze überschreitet. Darüber hinaus sind Kapitalerträge, die den Sparerpauschbetrag von 801 € übersteigen, nicht von der Zahlung des Soli befreit. Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer abführt – der Solidaritätszuschlag von 5,5 % muss abgeführt werden.
Kein Solidaritätszuschlag – für wen?
Vor den Änderungen mussten Geringverdiener den Solidaritätszuschlag nicht zahlen, d. h. ihre jährliche Einkommensteuer lag nicht über 972 EUR.
Im Jahr 2025 sind die meisten Privatpersonen in Deutschland von der Zahlung des Solidaritätszuschlags (Solidaritätszuschlag, Soli) befreit, sofern ihre Einkünfte bestimmte Freibeträge nicht überschreiten. Hier die Details:
Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen:
Einzelpersonen, deren jährliche Einkommensteuer 16.956 € nicht übersteigt.
Ehepaare und gemeinsam veranlagte Personen, deren jährliche Einkommensteuer 33.912 € nicht übersteigt.
Dies bedeutet, dass etwa 90 % der Steuerpflichtigen in Deutschland keinen Soli zahlen müssen.
Wenn die Einkommensteuer die oben genannten Freibeträge leicht übersteigt, greift die sogenannte Milderungszone. In diesem Fall wird der Solidaritätszuschlag schrittweise erhoben, jedoch nicht in voller Höhe von 5,5 %. Dieser Mechanismus sorgt für eine Entlastung von Steuerzahlern, die die Freibeträge nur geringfügig überschreiten.
Die Änderungen bei den Beträgen für den Einkommensteuerausgleich und die Zahlung des Solidaritätszuschlags sind jedoch nicht die einzige Neuerung. Es wurde eine so genannte Milderungszone eingeführt. Sie soll verhindern, dass ein Arbeitnehmer den Solidaritätszuschlag in voller Höhe zahlen muss, wenn sein Einkommen die festgelegte Freigrenze um einige Euro übersteigt.
Solidaritätszuschlag – was ist mit Unternehmern?
Personengesellschaften und Einzelunternehmer mit ausschließlich einkommens– und gewinnsteuerpflichtigen Einkünften können ebenfalls von der Möglichkeit profitieren, den Solidaritätszuschlag nicht zu zahlen. Bei Gewinneinkünften, die unter der Freigrenze liegen, wird der Soli ganz abgeschafft. Betrachtet man hingegen die Milderungszone, so wird die Abschaffung nur teilweise erfolgen.
Steuerrückerstattung des Solidaritätszuschlags – wie wird sie berechnet?
Um zu berechnen, wie viel Solidaritätszuschlag Sie für das von Ihnen gewählte Steuerjahr zahlen müssen, lohnt es sich, fertige Tools zu nutzen, die solche Berechnungen erleichtern. Eines davon ist die Steuerberechnungs-App Taxando, mit der Sie schnell, einfach und völlig sicher alle Vorgänge rund um die Steuer zusammenrechnen können. Finden Sie heraus, wie viel bequemer es für Sie sein wird, Ihre Steuerrückerstattung aus Deutschland mit unserem kostenlosen Rechner zu berechnen.